Kooperationsformen gibt es viele - und noch mehr was hierbei alles beachtet werden muss!
Wir beraten Sie zu allen Vor- und Nachteilen von Kooperationen und Anstellungen. Denn eine Kooperation oder Anstellung kann schnell Auswirkungen auf das Honorar haben - sowohl positiv als auch negativ! Viele Aspekte und rechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten und genau zu prüfen.
Sollten Sie sich für eine Variante der Kooperation oder Anstellung entscheiden, begleiten wir Sie gerne auch bei der Antragstellung und Umsetzung. Falls Sie keinen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens für die notwendigen Verträge haben, stellen wir gerne den Kontakt zu einem fachkundigen Rechtsanwalt her. Dank unserem großen Netzwerk können wir auf spezialisierte Rechstanwälte und Steuerberater zurückgreifen.
Kooperationsformen und Anstellungen im Überblick:
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG); auch unter dem Begriff Gemeinschaftspraxis bekannt
BAG an einem Ort oder mit mehreren Standorten (örtlich / überörtlich)
Praxisgemeinschaft
MVZ
Apparategmeinschaft
Zweigpraxis / Filiale
ausgelagerte Praxisräume
Job-Sharing (Zulassung und Anstellung)
Anstellung auf einem Sitz
Sicherstellungsassistent
Weiterbildungsassistent
Belegarztassistent
Diese Aufstellung dient nur der groben Übersicht und ist nicht abschließend.